Wer darf die Wartung durchführen?
Qualifizierte Fachfirmen
Bei der Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist eine hohe Sachkenntnis des durchführenden Unternehmens besonders wichtig. Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörden muss der Wartungsunternehmer seine Eignung nachweisen. Neben der Wartung gilt dies genauso für die Instandsetzung einer Anlage. Wartungen und Instandsetzungen von RWA sollten daher z. B. nur Fachfirmen anvertraut werden,
- die über qualifiziertes Fachpersonal verfügen,
- über das zur Ausführung der einzelnen Arbeiten erforderliche Werkzeug verfügen,
- die in den Prüfzeugnissen gelisteten Originalaustausch- und Zubehörteile einsetzen,
- nach VdS und ISO 9000 zertifiziert sind, vom Anlagenhersteller bzw. Errichter autorisiert sind,
- für einen eventuellen Versagensfall eine ausreichende Rückgriffdeckung (Haftpflichtversicherung) bieten können.
DIN 18232 Teil 2:
Nach der DIN 18232 Teil 2 dürfen Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen nur von qualifizierten Fachfirmen nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal jährlich, durchgeführt werden. Dabei müssen alle Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und jegliches Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.
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