ESSERTEC GmbH

Wer darf die Wartung durchführen?

Die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen darf nicht von beliebigen Dienstleistern durchgeführt werden. Gemäß den Anforderungen der DIN 18232-2 müssen Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen durch qualifizierte Fachfirmen erfolgen.

ESSERTEC erfüllt diese Anforderungen von Planung über Montage bis zur Wartung umfassend:

  • Qualifiziertes und speziell geschultes Fachpersonal
  • Autorisierung durch den Hersteller bzw. Errichter
  • Einsatz von Originalersatz- und Zubehörteilen
  • Zertifizierung nach VdS
  • Zertifiziertes Qualitätsmanagement
  • Umfassender Versicherungsschutz

Das aktuelle VdS-Zertifikat der ESSERTEC GmbH als Errichterfirma für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist bis zum 31.12.2027 gültig.


Wer darf eine RWA-Anlage warten?

Bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist zwischen verschiedenen Verantwortlichkeiten zu unterscheiden:

  1. Eingewiesene Person: Die halbjährliche Sichtkontrolle darf durch eine vom Betreiber benannte und geschulte Person erfolgen.
  2. Sachkundige Fachkraft für RWA: Die jährliche Wartung muss durch eine qualifizierte Fachfirma oder speziell geschulte Techniker erfolgen, die das Fachwissen für die spezifischen Geräte besitzen und damit “befähigte Personen für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung” sind.
  3. Sachverständige: Meist amtlich anerkannte Personen, die beurteilen, ob die gesamte Anlage dem Baurecht und dem Brandschutzkonzept entspricht.

Anforderungen an Fachfirmen für RWA-Wartung

Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörden muss ein Wartungsunternehmen seine fachliche Eignung nachweisen können. Dies gilt sowohl für Wartungsarbeiten als auch für Instandsetzungen.

Eine qualifizierte Fachfirma sollte:

  • über entsprechend ausgebildetes Fachpersonal verfügen,
  • die zur Ausführung der einzelnen Arbeiten erforderlichen Werkzeuge einsetzen,
  • ausschließlich die in den Prüfzeugnissen gelisteten Originalaustausch- und Zubehörteile verwenden,
  • nach anerkannten Standards (VdS und ISO 9001) zertifiziert sein,
  • einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz aufweisen.

Anforderungen der DIN 18232-2

“Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Abständen NRA mit ihren Betätigungs-u. Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.”

Die DIN 18232-2 fordert, dass Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen ausschließlich durch qualifizierte Fachfirmen nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Dabei sind unter anderem zu prüfen:

  • Betätigungs- und Steuerungselemente
  • Öffnungsaggregate
  • Energieversorgungen
  • Sicherheits- und Zubehörkomponenten
  • Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Gesamtanlage

Gegebenenfalls sind erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen.


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