ESSERTEC GmbH

Hinweisgebersystem

Die ESSERTEC GmbH hat in Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle eingerichtet. An diese Meldestelle können sich sowohl Beschäftigte als auch externe Partner (z.B. Kunden, Lieferanten, externe Mitarbeiter) wenden, um Hinweise auf kriminelle Handlungen oder sonstige strafbewehrte Gesetzesverstöße im beruflichen Kontext eines bei der ESSERTEC GmbH beschäftigten Mitarbeiters zu geben.

Es liegt im Interesse der ESSERTEC GmbH und auch im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass Gesetzesverstöße unterbleiben. Neben einer Schädigung unserer Reputation, dem Risiko für Vermögensschäden, entspricht solches Handeln auch ausdrücklich nicht der offenen Unternehmenskultur, der wir uns verpflichten.

Durch die Nutzung des Hinweisgebersystems entstehen den meldenden Personen keinerlei Kosten. Ihren Hinweisen wird nachgegangen und über den Fortgang der Angelegenheit werden Sie unterrichtet. Sie können sich vertraulich an unseren Ombudsmann wenden, der für uns die interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetztes führt.

Ombudsmann RA Florian Damm
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Karl-Ludwig-Straße 29
68165 Mannheim
florian.damm@kanzlei-damm.de
Tel.: +49 151 64 005 379
Fax: +49 621 49 075 739

Nach Terminvereinbarung steht Herr Rechtsanwalt Damm auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Er unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Identität des Hinweisgebers wird gegenüber der ESSERTEC GmbH nur offengelegt, wenn der Hinweisgeber dies wünscht oder sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Bitte beachten Sie, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Bearbeitung von Hinweisen besteht, die anonym gegenüber dem Ombudsmann eingehen.

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