ESSERTEC GmbH

Hinweise zur Montage

Einbau von Lichtkuppeln und Rauchabzügen

Erlaubte Einbaulagen

Die folgenden Zeichnungen zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Positionierung von Lichtkuppeln und Rauchabzügen in flach geneigten Dächern.


Öffnungswinkel

Die Öffnungswinkel von Lichtkuppeln, die zur Belüftung oder als Dachausstieg eingesetzt werden, liegen in der Regel bei maximal 90°. Rauchabzüge hingegen öffnen bis zu einem Winkel von 160°. Bei nachträglichen Montagen von Blitzschutzsystemen, Strangentlüftern oder auch Photovoltaik-Anlagen kann es bei der jährlichen Funktionsprüfung der Rauchabzüge zu Kollisionen kommen. Teure Reparaturen und Umbaumaßnahmen können die Folge sein.

Überprüfen Sie bei der Positionierung zusätzlicher Flachdachelemente in direkter Nähe vorhandener Dachoberlichter daher immer, ob es sich um Lichtkuppeln oder Rauchabzüge handelt.


Befestigung von Aufsetzkränzen

Die Materialauswahl unserer Aufsetzkränze ermöglicht ein einfaches Handling und eine problemlose Montage auf dem Dach. Neben der Aufnahme von Lichtkuppel und Zubehörprodukten dürfen die Kränze keinen zusätzlichen bauseitigen Lasten ausgesetzt werden.

Achten Sie bei der Montage daher auf eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Aufsetzkranz und Gebäudedecke. Dabei sollte der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte zueinander 300 mm nicht überschreiten und der Abstand zu den Eckpunkten bei ca. 100 mm liegen.


Fixierung der Dachbahn

Mit Ausnahme materialhomogener Verbindungen ist immer eine mechanische Fixierung der Dachbahn am Aufsetzkranz vorgeschrieben. Dabei kann eine handelsübliche Wandanschlussschiene verwendet werden, welche mindestens alle 20 cm verschraubt wird. Zu beachten ist hierbei, das zur Befestigung Dübel eingesetzt werden, um eine möglichst hohe Kraft aufzunehmen zu können.


Anschlusshöhen

Lichtkuppeln

Entsprechend der Flachdachrichtlinie ist eine Mindestanschlusshöhe für die Anbindung der Dachbahn von 15 cm einzuhalten.

Hinweise:

  • Als unterer Messpunkt gilt die Oberfläche des Dachbelags auf der Dachfläche (nicht auf dem Flansch des Aufsetzkranzes).
  • Der obere Messpunkt ist die Höhe der angebundenen Dachbahn.
  • Um bei bituminösen Dachbelägen eine zweilagige Abdichtung zu erreichen, muss die untere Lage ebenfalls um mindestens 15 cm am Aufsetzkranz hochgeführt werden.
  • Ab einer Seitenlänge von 240 cm empfehlen wir einen Schleppstreifen einzusetzen.

Als Ausnahme dazu gelten materialhomogen verschweißte Dachbahnen. So darf beispielsweise eine PVC-Dachbahn direkt auf dem Fußflansch eines PVC-Aufsetzkranzes angebunden werden.

Rauchabzüge

Nach DIN 18232 gilt eine Mindesthöhe der Austrittsöffnung von Aufsetzkränzen von 25 cm.

Hinweise:

  • Als unterer Messpunkt gilt auch hier die Oberfläche des Dachbelags auf der Dachfläche.
  • Den oberen Messpunkt bildet die Oberkante des Aufsetzkranzes.

Service Wartung und Montage

Unsere bundesweiten Verkaufs- und Servicestützpunkte unterstützen Sie auf Wunsch bei der Montage unserer Produkte und führen die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sach- und fachkundig durch.

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