ESSERTEC GmbH

Sanierung nach Hagelschlag und Sturmschäden

Lichtkuppel- und Lichtbandsanierung

Der eingetretene Klimawandel macht sich auch in unseren Breiten bemerkbar. Die zunehmende Erderwärmung führt hierzulande zu häufigeren und stärkeren Stürmen als noch vor zehn Jahren. Wind und Niederschläge, hier vor allem der Hagel, setzen dabei den Dachflächen von Gebäuden stark zu. Auch die in die Dachflächen integrierten Dachoberlichter in Form von Lichtkuppeln und Lichtbändern können beschädigt werden.

Lichtkuppeln und Lichtbänder sind in erster Linie raumabschließende Bauteile, die zum Zwecke der Beleuchtung, Belüftung und Entrauchung in Dachflächen eingebaut werden. Sie nehmen dabei die außen auftretenden Wind- und Schneelasten auf und leiten sie sicher in die Dachkonstruktion ab (Tragfähigkeit/Standsicherheit).

Erhalt der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit beachten

In ihren lichtdurchlässigen Teilen bestehen Lichtkuppeln und Lichtbänder überwiegend aus Kunststoffen und unterliegen deshalb bestimmten bauaufsichtlichen Regelungen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit. Die Tragfähigkeit der Konstruktionen sowie andere relevante Klassifizierungen (z. B. Brandverhalten, Lichttransmission, Wärmeabzugsfläche, Durchsturzsicherheit) werden dabei untersucht und ermittelt.

Maßnahmen im Schadensfall

Wenn Lichtkuppeln oder Lichtbänder z. B. nach einem Hagelschlag oder schweren Sturm beschädigt sind, ist zu prüfen, ob irgendwelche Undichtigkeiten vorhanden sind. In einem solchen Fall sind zunächst Maßnahmen z. B. durch Abdecken zu ergreifen, um das weitere Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Diese vorübergehenden Abdeckungen sind sorgfältig zu fixieren, damit sie einem erneuten Niederschlagsereignis standhalten können.

Wenn Lichtkuppeln oder Lichtbänder beschädigt sind, ist im Allgemeinen neben der Gebrauchstauglichkeit die dauerhafte Tragfähigkeit der Bauteile nicht mehr ausreichend nachgewiesen. Wenn Brüche oder Löcher entstanden sind, ist die Tragfähigkeit in jedem Fall auf Dauer nicht mehr ausreichend. So muss in jedem Einzelfall beurteilt werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind - Reparatur oder Austausch von Teilen, um die Lichtkuppel oder das Lichtband wieder in einen funktionsgerechten Zustand zu versetzen.

Falls für die Lichtkuppel- oder Lichtbandkonstruktion eine Glasbruch-Versicherung besteht, ist entsprechend den Vertragsbedingungen der Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Es empfiehlt sich zudem, den Hersteller der Lichtkuppel- oder Lichtbandkonstruktion einzuschalten, um durch ihn schnellstmöglich eine Zustandskontrolle vornehmen zu lassen.

Reparatur

Wenn durch Reparatur (z. B. oberflächliche Beschichtungen o. ä.) wieder eine ausreichende Tragfähigkeit erreicht werden soll, so sind vor Ausführung der Arbeiten mindestens Untersuchungen zu folgenden Fragen erforderlich:

  • dauerhafte Verträglichkeit des Beschichtungswerkstoffs mit der verwendeten Lichtplatte,
  • Veränderung der Lichtdurchlässigkeit/UV-Beständigkeit, Dauerhaftigkeit der Lichtdurchlässigkeit,
  • Veränderung der Materialeigenschaften (z. B. für Funktion als Wärmeabzug),
  • Beeinflussung des Brandverhaltens (Forderung aus Zulassung oder MBO),
  • Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit (Standsicherheit, Durchsturzsicherheit).

Hierfür sind i. d. R. neue Prüfungen nach ETAG 010 oder DIN EN 1873 bzw. DIN EN 14963 erforderlich.

In jedem Fall sind nach derartigen Reparaturmaßnahmen die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. sonstige Klassifizierungen, die durch eine vorherige Materialprüfung erlangt wurden (z. B. Brandverhalten, Durchsturzsicherheit etc.), nicht mehr gültig. Nach den Bauordnungen der Länder sind neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder eine erweiterte Zulassung notwendig, ansonsten darf das Bauprodukt nicht mehr weiter verwendet werden. Auch ist eine Gewährleistungsaussage der auf diese Art und Weise reparierten Platten oft für die Plattenhersteller nicht mehr möglich.

Austausch

Ohne weitere Nachweise kann die Gebrauchstauglichkeit und eine ausreichende Tragfähigkeit nur durch Austausch wieder hergestellt werden. Mit dieser Maßnahme ist auch sichergestellt, dass die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. sonstige Klassifizierungen erhalten bleiben.

Quelle:
Richtlinie des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) zur Reparatur beschädigter Lichtkuppeln und Lichtbänder.

Unterstützung durch ESSERTEC

  • Bei der schnellen und sicheren Aufnahme aller Daten und Fakten der zu sanierenden Lichtkuppeln vor Ort hilft die ESSERTEC-Sanierungs-Checkliste.
  • Die Montage der Sanierungsprodukte ist denkbar einfach. Unsere Montagevideos helfen Ihnen dabei.
  • Das große Lagersortiment mit zahlreichen Nenngrößen in verschiedenen Formaten und Ausführungen ermöglicht kurze Lieferzeiten für Sanierungsprodukte.
  • Für eine einfache und schnelle Sanierung nahezu aller am Markt gängigen Lichtkuppeln empfiehlt sich das Reparatur-Set essertop oder das Reparatur-Set essersky. Es kann auf nahezu alle bauseitigen Aufsetzkränze montiert werden. Vormontierte Beschläge ermöglichen eine schnelle Montage der neuen Lichtkuppel oder des neuen Flachdachfensters.
  • Ältere Lichtkuppel-Fabrikate der Eternit Flachdach GmbH bzw. der ESSERTEC GmbH oder des Vorgängerunternehmens KLAUS ESSER KG können nach wie vor ohne Sanierungsrahmen direkt mit dem essertop®-Sanierungsscharnier auf dem bauseitigen Aufsetzkranz befestigt werden.
  • Für den Einsatz in Wohn-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden empfiehlt sich das Flachdachfenster essersky, mit einem Ur-Wert von bis zu 0,85 W/m²K (nach EN 1873:2014).

Weitere Fragen dazu beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiter im TEC TEAM sowie im Außendienst.

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